Arztpraxis Regensdorf

Opening hours

MON-FRI 08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.30 THU: 08.00 - 12.00

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Hausarztmodell

Wer sich im Hausarztmodell versichert, wendet sich im Krankheitsfall immer zuerst an die Hausärztin oder den Hausarzt und verzichtet dafür auf die freie Arztwahl. Die Hausärztinnen und Hausärzte, welche in einem Ärztenetz organisiert sind, können so die Behandlung der Patientin oder des Patienten koordinieren und optimieren. Durch die Anbindung an das Hausarztmodell sind Prämieneinsparungen von bis zu 17 % möglich.

Weiterführende Informationen sowie einen Link zu einem Sparpotenzial-Rechner finden Sie unter Hausarztmodell hawadoc.

Für die folgenden Fälle brauchen Sie keine Überweisung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

  • Vorsorgeuntersuchungen bei Frauenärztinnen und Frauenärzten
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Augenärztinnen und Augenärzten
  • Arzt- und Spitalbesuche in Notfallsituationen

Modellwechsel

  • Wechselmeldung bis am 30. November 2025 an die Krankenversicherung
  • Seit Januar 2025 sind Wechsel innerhalb der Krankenversicherung in ein alternatives Versicherungsmodell (Hausarztmodell, HMO-Modell, u.a.) auch unterjährig möglich. Zum Beispiel von einem Standardmodell ins ein vertragliches Hausarztmodell.

    Der unterjährige Wechsel der Krankenversicherung ist weiterhin nicht möglich. Ebenfalls ist der unterjährige Wechsel von einem alternativen Versicherungsmodell in ein anderes alternatives Versicherungsmodell nicht möglich.

Wechsel der Grundversicherung

  • Kündigung: 
    bis 30. November 2025 per Post an die Krankenversicherung
    (per Einschreiben empfohlen)
  • Neuabschluss:
    bis 31. Dezember 2025